05.
Oktober 2024
Wichtig:
Änderung der Gartenordnung durch Beschluss der
außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 05. Oktober 2024
Versicherungspflicht
für Lauben und Anbauten
Jeder
Neu-Pächter, der einen Pachtvertrag mit dem Verein
abschließt, ist verpflichtet für Lauben oder sonstige
Aufbauten auf der Parzelle eine Versicherung abzuschließen,
die u.a. im Schadensfall die Entsorgungskosten trägt. Bei der
Versicherung über den Landesverband ist ein Nachweis vom
Pächter nicht erforderlich, da diese vom Verein überwacht
wird. Hier sind vom Versicherungsnehmer die Zahlungsfristen
unbedingt einzuhalten.
Bei
einer Versicherung über einen anderen Versicherungsträger
ist der Versicherungsnachweis vom Pächter zu erbringen und
jährlich nachzuweisen sowie dem Vorstand zeitnah
unaufgefordert zukommen zu lassen.
Ein
Verstoß gegen die Versicherungspflicht hat die fristlose
Kündigung zur Folge.
Hinweis:
Das betrifft Pächter die einen
Pachtvertrag mit dem Verein - ab
dem 06. Oktober 2024 - eingehen!
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21.
August 2024
Einladung
ALLER Mitglieder zur außerordentlichen Mitgliederversammlung
am Samstag, den 05. Oktober 2024 um 14:00 Uhr im Sport- und
Freizeitheim – Kattenhunder Weg 40, 24837 Schleswig
Tagesordnung
1.
Eröffnung, Begrüßung, Gedenken Verstorbener &
Feststellung der Beschlussfähigkeit
2.
Genehmigung der Tagesordnung
3.
Verlesen, mit anschließender Beschlussfassung, über
Protokoll der Jahresmitgliederversammlung vom 30.3.2024
4.
Satzungsänderung - gem. § 15 - mit Beschlussfassung
5.
Änderung der Gartenordnung bezüglich Versicherungspflicht
für Pächter bei Neupachtung
6.
Anträge
7.
Allgemeines und Verschiedenes
Anträge
zu dieser Tagesordnung sind
spätestens bis 21
Tage vor
Versammlungsbeginn
schriftlich
mit Begründung bei
dem Vereinsvorsitzenden
[
Michael Hansen,
Ellerndiek 14
in 24837
Schleswig ]
einzureichen.
••• Durch
die Wichtigkeit von Satzungs- und Gartenordnungsänderungen,
bitten wir dringend um Ihre Teilnahme an dieser Versammlung
•••
gez.
Der Vorstand
Diese
Einladung geht in kompletter Ausführung in der 35.
Kalenderwoche postalisch an jedes Vereinsmitglied.
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02.
Juli 2024
Bienenhaltungen
– Imkerei in den Kleingärten
Liebe Mitglieder,
Imkerei findet auch
bei uns immer mehr Interessierte, was begrüßenswert ist!
Aber die Imkerei unterliegt auch gesetzlichen Bestimmungen &
Verordnungen, die beachtet werden müssen und auch
wir müssen „unsere“ Imker und deren
Völker schützen.
Siehe:
Bienen-Seuchenverordnung, BGB, Tierschutzgesetz,
Bundeskleingartengesetz § 1 (Eigenbedarf) und weiteren.
Daher:
Ab dem 08. Juli 2024 werden bei uns Imker-Genehmigungen nur
noch erteilt, wenn u.a. die Meldebestätigung der
Bienenvolkvölker beim Vet.-Amt Kreis Schleswig–Flensburg
schriftlich dem Vorstand vorliegt.
Den
Bienenhalteantrag finden Sie hier auf der Homepage – Rubrik
„downloads“
Pro Parzelle wird die
*max. Anzahl zukünftig auf 4
Wirtschaftsvölker & 3 Ableger begrenzt.
*Alle genehmigten
Bienenhaltungen – vor dem 06. Juli 2024 – sind vorerst von
diesen Auflagen ausgenommen.
Kontaktmöglichkeiten
zum Veterinärsamt Kreis SL-FL: Mail:
vetamt@schleswig-flensburg.de / Tele.: 04621 – 96150
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